Häufig gestellte Fragen



Suche und Anfrage von Betreuungsplätzen


1.   Muss ich mich registrieren, um die Betreuungsangebote anzusehen?
      Nein. Die Suche und Sichtung der jeweiligen Betreuungsangebote ist auch nicht registrierten Nutzern zugänglich.
      Um jedoch eine Betreuungsanfrage stellen zu können, müssen Sie sich einmalig registrieren.


2.   Betreuungsvielfalt in der Stadt Wolfsburg, welche Betreuungsarten gibt es?
      Betreuung in einer Kindertagesstätte: In Kindertagesstätten werden Kinder im Alter von 0-3 Jahren in Krippengruppen, Kinder
      im Alter von 3-6 Jahren in Kindergartengruppen oder unabhängig von dem Alter der Kindergemeinsam in altersübergreifenden
      Gruppen betreut. Kindertagesstätten werden in Wolfsburg von unterschiedlichen Trägern der freien Jugendhilfe betrieben.


      Betreuung im FAMILIENNEST (Kindertagespflege): In der Kindertagespflege werden Kinder in einer familienähnlichen
      Situation von geeigneten, qualifizierten Kindertagespflegepersonen in ihrem eigenen Haushalt, im Haushalt der
      Sorgeberechtigten oder in anderen geeigneten Räumen betreut. Eine Kindertagespflegeperson kann – je nach Eignung und
      vorhandenen Räumlichkeiten – bis zu fünf Kinder gleichzeitig betreuen. Die Betreuungszeiten werden von der Betreuungsperson
      und den Sorgeberechtigten flexibel gestaltet.
Weiterführende Informationen hierzu erhalten Sie auf der Webseite der Stadt Wolfsburg
      
www.wolfsburg.de/kindertagespflege 

      Betreuung im GROSS.FAMILIENNEST (Großtagespflege):
      Bei der Betreuung in einem GROSS.FAMILIENNEST handelt es sich ebenfalls um eine familienähnliche Betreuungsform.
      Die Betreuung findet in Gruppen von maximal zehn Kindern zur gleichen Zeit in angemieteten Räumen statt. Das Alter
      der betreuten Kinder liegt in der Regel zwischen 0-3 Jahren. Die Betreuung findet durch drei qualifizierte Kindertages-
      pflegepersonen statt, wovon eine pädagogische Fachkraft ist.
Weiterführende Informationen hierzu erhalten Sie auf der
      Webseite der Stadt Wolfsburg 
www.wolfsburg.de/kindertagespflege 

3.   Was ist eine integrative Betreuung?
      Einen Anspruch auf eine integrative Betreuung (Förderplatz) haben Kinder mit körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen
      und/oder mit seelischen Beeinträchtigungen wie Entwicklungsverzögerungen, Autismus, ADHS, Sprechproblemen oder
      ähnliches. Sofern dies auf Ihr Kind zutrifft ist es wichtig, dass Sie in der Betreuungsanfrage die Angabe zur integrativen
      Betreuung mit „Ja“ hinterlegen. Die Vergabe der Betreuungsplätze für integrative Kinder erfolgt in einem gesonderten Verfahren.
      Nach Absendung Ihrer Betreuungsanfrage werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzten.


4.   Kann ich mein Kind schon während der Schwangerschaft anmelden? Was ist hier zu beachten?
      Eine Betreuungsanfrage ist maximal 24 Monate vor Betreuungsbeginn möglich, auch für noch ungeborene Kinder. Für die
      Erstellung einer Betreuungsanfrage ist die Angabe des Vor-und Nachnamens eines Kindes notwendig, damit das System die
      Anmeldung verarbeiten kann.  
      Unvollständige Angaben können nicht abgeschickt bzw. verarbeitet werden. Bei ungeborenen Kindern können aus diesem
      Grund auch vorläufige oder „Platzhalter“ Angaben (Vorname: unbekannt, voraussichtliches Geburtsdatum usw.) gemacht
      werden.
Nach Geburt des Kindes müssen diese Angaben aktualisiert werden. Weitere Informationen finden Sie hierzu unter
      der Frage “
Wie kann ich die Angaben in den gestellten Betreuungsanfragen ändern“.

5.   Kann ich mich über Wolles-Welt auch für einen Betreuungsplatz in der Kleingruppe des Heilpädagogischen
      Kindergartens Wolfsburg oder im Sprachheilkindergarten anmelden?

      Nein, die Vergabe der Betreuungsplätze für diese Einrichtungen erfolgt in einem gesonderten Verfahren. Wenden Sie
      sich hierzu bitte an die zuständigen Einrichtungsleitungen der Einrichtungen.


6.   Ist eine Betreuungsanfrage auch aus dem Ausland möglich, wenn ein Umzug geplant ist? Welche Adresse
      muss dann angegeben werden?

      Eine Betreuungsanfrage ist auch aus dem Ausland möglich, geben Sie hierfür Ihre aktuelle Wohnadresse an. Sie werden
      dann gefragt, ob und zu wann ein Umzug nach Wolfsburg geplant ist.
Nach Abschluss der Anfrage können Sie uns eine Kopie
      Ihres Personalausweises oder Reisepasses per Email an
wolles-welt@stadt.wolfsburg.de senden. Es erfolgt dann eine
      vorläufige Verifizierung Ihrer Person, damit Ihnen rechtzeitig Platzangebote unterbreitet werden können. Dies ist ein Angebot,
      wenn Sie sonst keine Möglichkeit haben sich vorzustellen. Die persönliche Vorstellung muss in jedem Fall umgehend nach
      Umzug nachgeholt werden.


7.   Wie lange im Voraus muss ich mein Kind für einen Betreuungsplatz anmelden?
      Eine Anfrage für einen Betreuungsplatz ist frühestens 24 Monate vor Betreuungsbeginn möglich. Spätestens 3-6 Monate im
      Voraus sollten Sie Ihren Betreuungsbedarf in Wolles-Welt angemeldet haben.


8.   Betreuungsanfrage online erstellen, wie funktioniert dies?
      Gehen Sie auf https://kitas.stadt.wolfsburg.de/Nutzer/Registrieren und registrieren Sie sich. Mit  der Registrierung wird ein
      Nutzerkonto erstellt. Dieses ist erforderlich, um die erstellten Betreuungsanfragen zu verwalten.
Loggen Sie sich über die
      Startseite von Wolles-Welt mit Ihrem erstellten Anmeldenamen (nicht der E-Mail Adresse!) und dem von Ihnen festgelegten
      Kennwort ein. Über die Suchmaske auf der Startseite gelangen Sie in eine Ergebnisliste der Betreuungsangebote. Hier
      können Sie jeweils für die gewünschten Einrichtungen eine Anmeldung über Betreuungsanfrage erstellen tätigen. Um eine
      Betreuungsanfrage verbindlich zu stellen, ist es erforderlich alle mit einem * gekennzeichneten Pflichtfelder auszufüllen.

      Für jede von Ihnen gewünschte Einrichtung muss eine separate Anmeldung erstellt werden. Sobald die  Einrichtungsleitung
      Ihre Betreuungsanfrage bearbeitet, werden Sie eingeladen sich persönlich entweder bei der KiTa oder dem Servicebüro im
      Geschäftsbereich Jugend vorzustellen.


9.   Worauf muss ich beim Ausfüllen der Betreuungsanfrage besonders achten?
      Eine Betreuungsanfrage kann maximal bis zu 24 Monate vor dem Wunschbeginn der Betreuung erstellt werden.
      Anmeldeschuss für die Vergabe zum neuen KiTa-Jahr (01.08.) ist jeweils der 28.02. eines Jahres! Geben Sie beim
      gemeinsamen Sorgerecht bitte immer beide Elternteile als Vertragspartner an.
Die Vergabe der Betreuungsplätze
      erfolgt anhand von definierten Kriterien (siehe Vergabekriterien). Um eine bestmögliche Berücksichtigung Ihrer
      Betreuungsanfrage bei der Vergabe der Betreuungsplätze zu gewährleisten, ist es wichtig die entsprechenden Angaben
      in der Betreuungsanfrage zu hinterlegen.
Für  jede Betreuungsanfrage kann eine Priorität festgelegt werden. Die
      Prioritäten 1 (höchste) bis 5 (niedrigste) können systembedingt pro Kind und Betreuungsbeginn nur einmal vergeben
      werden! Durch Angabe einer Priorität kann Ihr Wunsch besser eingeschätzt werden.
Eine „integrative Betreuung" ist
      nur für Kinder mit ärztlich diagnostizierter körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigungen auszuwählen.


10. Was versteht man unter der „Priorität" bei der Betreuungsanfrage?
      Muss die Priorität bei jeder Betreuungsanfrage zwingend angegeben werden? Kann die gesetzte Priorität verändert werden?
      Die Prioritätsangabe in der Betreuungsanfrage bezieht sich auf die ausgewählte Einrichtung. Wenn Sie sich beispielsweise
      bei mehr als nur einer Einrichtung vormerken lassen, so gibt die Priorität die Reihenfolge Ihrer Favoriten vor. Die Angabe
      der Priorität 1 bei einer Anfrage an eine spezielle Einrichtung bedeutet, dass diese Einrichtung Ihr erster Wunsch ist. Alle
      nachfolgenden Anfragen (dann mit den Prioritäten 2 bis 5 bzw. keiner Angabe) bedeuten, dass diese Einrichtungen für Sie
      eher weniger in Frage kommen.
Die Priorität wird bei den Angaben zur Betreuung abgefragt, sie ist kein Pflichtfeld. Die Angabe
      der Priorität unterstützt die Einrichtungen jedoch bei der Bearbeitung der erhaltenen Platzanfragen. Die Einrichtungsleitungen
      versuchen bei der Vergabe natürlich zunächst die Plätze an die Eltern mit dem Erstwunsch (Priorität 1) zu vergeben und dann
      die Betreuungsplätze entsprechend den Eltern mit den Prioritäten 2-5 anzubieten.
Änderung der Priorität ist bei aktiven
      Betreuungsanfragen im System jederzeit möglich. Weitere Informationen finden Sie hierzu unter der Frage “
Wie kann ich
      die Angaben in den gestellten Betreuungsanfragen ändern“.


11. Was passiert nachdem ich eine Betreuungsanfrage abgeschickt habe?
      Ihre Platzanfrage wird an die von Ihnen gewählte Einrichtung übermittelt. Wenn die Einrichtungsleitung Ihre Betreuungsanfrage
      auf Ihre Warteliste übernimmt, werden Sie von der Einrichtung darüber per Brief oder per E-Mail benachrichtigt und ggf. zur
      Vorstellung aufgefordert. Sobald Sie sich einmalig persönlich in einer Einrichtung oder bei der Stadt Wolfsburg vorgestellt haben,
      kann die Einrichtung Ihnen zu den gegebenen Vergabestichtagen ein Platzangebot unterbreiten oder eine Ablehnung versenden.


12. Betreuungsanfrage für das FAMILIENNEST, wie geht es hier weiter?
      Nach Absendung einer Betreuungsanfrage für die Kindertagespflege wird sich das Team Kindertagespflege der Stadt Wolfsburg e.V. mit Ihnen
      per Brief oder per E-Mail in Verbindung setzten. Es wird ein Beratungstermin vereinbart um Ihnen eine geeignete Kindertages-
      pflegeperson zu vermitteln.


13. Einmalig, persönlich vorstellen, wie und wozu?
      Eine persönliche Vorstellung ist aus Sicherheitsgründen erforderlich, um Sie als Person und Sorgeberechtigten zu verifizieren.
      Erst nachdem Sie sich persönlich vorgestellt haben und somit eine „Schein- oder Scherzanfrage“ ausgeschlossen wurde, kann
      Ihre Betreuungsanfrage bei der Vergabe von Plätzen berücksichtigt werden.
Sie gelten als „vorgestellt“, wenn Sie sich mit einem
      Dokument (in der Regel Personalausweis) ausgewiesen haben, das Ihre Identität bestätigt. Unabhängig davon wie viele
      Betreuungsanfragen Sie für Ihr Kind erstellt haben ist die Vorstellung nur einmalig in einer Einrichtung oder bei der Stadt 
      notwendig.


14. Kann ich weiterhin persönlich Kontakt zu den Einrichtungsleitungen aufnehmen?
      Wolles-Welt ist nicht als Ersatz für das persönliche Gespräch vor Ort zu sehen. Nutzen Sie gern das Angebot der
      Kindertagesstätten zu einem persönlichen Informationsbesuch oder Tag der offenen Tür und erfahren Sie dabei mehr
      über das pädagogische Konzept, die Räumlichkeiten sowie Besonderheiten der jeweiligen Einrichtung.
Um mit einer Einrichtung
      gezielt Kontakt aufzunehmen, nutzen Sie die Kontaktangaben der Einrichtungen in den jeweiligen Portal-Profilen.


15. Kann ich eine Betreuungsanfrage auch persönlich stellen?
      Selbstverständlich besteht auch weiterhin die Möglichkeit persönlich eine Betreuungsanfrage über den Geschäftsbereich
      Jugend erstellen zu lassen.

      Eine Terminvereinbarung ist hierfür nicht erforderlich.


      Geschäftsbereich Jugend,                                            
      Pestalozziallee 1a                                                        
      38440 Wolfsburg                                                           
      ✆ 05361 28-2824                                                          

 
      ÖFFNUNGSZEITEN
      Montag, Dienstag und Donnerstag  08:30 - 16:30 Uhr
      Mittwoch und Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

      Eine persönliche Betreuungsanfrage über den Geschäftsbereich Jugend wird über
      Wolles-Welt genauso bearbeitet wie eine online erstellte Betreuungsanfrage.


16. Kann ich mich auch als nicht Wolfsburger für einen Betreuungsplatz in Wolfsburg anmelden?
      Gemäß den Regelungen für die Betreuungsplatzvergabe im Bereich der Stadt Wolfsburg sind vorrangig Kinder aus dem
      Stadtgebiet Wolfsburg aufzunehmen und zu betreuen. Bereits mit dieser Regelung können derzeit nicht alle Kinder aus
      Wolfsburg versorgt werden. Gemeindefremden Kindern kann somit aktuell keine Betreuung in der Stadt Wolfsburg angeboten
      werden.


17. Wie kann ich ein Geschwisterkind in derselben Einrichtung unterbringen?
      Für den Fall, dass bereits eines Ihrer Kinder in der Einrichtung betreut wird, haben Sie die Möglichkeit dies in einer
      Betreuungsanfrage mit anzugeben. Geschwisterkinder werden im Rahmen der Platzvergabe bei Vorliegen aller anderen
      Kriterien von der Einrichtungsleitung bevorzugt berücksichtigt. Eine Garantie besteht jedoch nicht.


18. Muss ich mein Kind beim Wechsel von Krippe zum Kindergarten erneut vormerken lassen?
      Ja, eine erneute Betreuungsanfrage ist immer notwendig, auch wenn der Wechsel innerhalb einer Kindertagesstätte
      erfolgen soll.  Durch den  Besuch der Krippe in einer Einrichtung besteht keine Garantie auf einen Kindergartenplatz in
      derselben oder in einer anderen Einrichtung.  


19. Mein Kind soll die Einrichtung wechseln. Muss ich bei der Wunscheinrichtung eine neue Betreuungsanfrage stellen?
      Wenn Ihr Kind bereits in der Betreuung ist, Sie aber die Einrichtung (Bsp.: Wechsel von der Diakonie Krippe zur AWO Krippe)
      wechseln wollen, ist es notwendig eine neue Betreuungsanfrage für die gewünschte Einrichtung zu erstellen.
Bei der Erstellung
      einer Betreuungsanfrage ist es nicht explizit nötig einen Wechsel zu vermerken. Das System markiert Ihre Anfrage automatisch
      aufgrund des Vorliegens eines aktiven Betreuungsvertrages im System, als Wechselanfrage.


      HINWEIS: Um Kindergarten-Hopping zu verhindern ist eine Betreuungsanfrage für einen Wechsel frühestens 4 Monate nach
      Vertragsbeginn möglich. In Einzelfällen müssen Sie die Einrichtungsleitung telefonisch kontaktieren.


20. Wie kann ich die Angaben in den gestellten Betreuungsanfragen ändern?
      Die Datensicherheit Ihrer Angaben ist uns sehr wichtig. Um ein größtmögliches Maß an Datensicherheit zu gewährleisten,
      können Sie selbst keine Änderungen an bereits gestellten Anfragen vornehmen.
Gerne setzten wir Ihre gewünschten
      Änderungswünsche (z.B. Prioritätenauswahl,Adressenänderungen, Ergänzung Name und Geburtsdatum des ungeborenen
      Kindes usw.) um. Teilen Sie uns hierzu bitte Ihre Änderungen per E-Mail an wolles-welt@stadt.wolfsburg.de mit. Sie erhalten
      nach Erledigung eine Bestätigung und eine aktuelle Übersicht zugeschickt.


      HINWEIS: Aus datenschutzrechtlichen Gründen besteht bei Änderungen abgesendeter Betreuungsanfragen keine
      Rückkopplung zwischen dem Anmeldeportal Wolles-Welt und dem System. Aus diesem Grund werden Ihnen die
      Änderungen nicht im Portal Wolles-Welt angezeigt!

 

Betreuungsplatzvergabe


1.   Wie werden die Betreuungsplätze zum neuen Kita-Jahr vergeben und wann erhalte ich eine Rückmeldung?
      Die Belegung der Betreuungsplätze erfolgt dezentral durch die KiTa-Leitungen entsprechend der Vergabekriterien
      unter Berücksichtigung des Elternwunsches:

      VERGABEKRITERIEN abgeleitet aus dem § 24 I SGB VIII entsprechend Ihrer Reihenfolge:
      1. Besondere Härtefälle (Familie ist belastet, Entwicklungsnotwendigkeit des Kindes o.ä.);
      2. alleinerziehend und berufstätig/ im Studium/ in der Ausbildung;
      3. beide Erziehungsberechtigte sind berufstätig/ im Studium/ in der Ausbildung;
      4. Erziehungsberechtigte/r ist/sind in einer Bildungsmaßnahme/Integrationskurs;
      5. Geschwisterkind(er) in der Einrichtung
      6. Prioritäten der Eltern
 
      VERGABEVERFAHREN
      Bis zum 28.02., 24:00 Uhr eines Jahres haben Sie die Möglichkeit Ihre Betreuungsanfragen über Wolles-Welt
      zu erstellen. Die Vergabe der Betreuungsplätze erfolgt gestaffelt anhand der obenen genannten Kriterien unter
      Berücksichtigung der Prioritäten wie folgt:

      1. Woche vom 15.04. bis 21.04. Zu- und Absagen PRIO 1
      2. Woche vom 22.04. bis 28.04. Zu- und Absagen PRIO 2
      3. Woche vom 29.04. bis 05.05. Zu- und Absagen PRIO 3-5
      Danach werden, die noch freien Plätze anhand der Warteliste entsprechend den Kriterien vergeben.

 
      HINWEIS: Das Krippe-/Kindergartenjahr startet immer zum 01.08./01.09. und 01.10. eines Jahres. Dann werden durch die Einschulung der
      Kindergartenkinder die meisten Plätze frei und mit benanntem Verfahren vergeben.Weitere Vergabestichtage (01.11. bis 01.07.)
      beziehen sich auf die noch freien oder im Laufe des KiTa-Jahres frei werdenden Plätze.


2.   Welches sind die einheitlichen Vergabekriterien für Betreuungsplätze?
      Die Vergabekriterien sind abgeleitet aus dem § 24 I SGB VIII und sind entsprechend Ihrer Reihenfolge für alle
      Einrichtungen innerhalb der Stadt Wolfsburg verbindlich:
1. Besondere Härtefälle (Familie ist belastet,
      Entwicklungsnotwendigkeit des Kindes o.ä.);
2. alleinerziehend und berufstätig/ im Studium/ in der Ausbildung;
      3. beide Erziehungsberechtigte sind berufstätig/ im Studium/ in der Ausbildung; 4. Erziehungsberechtigte/r ist/sind
      in einer Bildungsmaßnahme/Integrationskurs;
5. Geschwisterkind(er) in der Einrichtung 6. Prioritäten der Eltern

3.   Kann man mehrere Reservierungen erhalten?
      Sind meine verbleibenden Anfragen nach dem Erhalt einer Reservierung/nach dem Abschluss eines Vertrages im System
      gesperrt? Sie können immer nur eine Reservierung von einer Einrichtung erhalten. Sobald Sie eine Reservierungszusage
      einer Einrichtung erhalten haben, sind die von Ihnen erstellten Betreuungsanfragen in den anderen Einrichtungen nicht mehr
      sichtbar. Grund dafür ist,  dass es keine doppelten Zusagen geben soll. Sie sind gefordert auf das erhaltene Platzangebot
      zu reagieren und zu oder abzusagen. Erfolgt eine Absage werden die anderen Betreuungsanfragensofort wieder für Sie
      freigeschalten. Sollten Sie zu mehreren Zeitpunkten bspw. zum 01.04. und zum 01.08. Anmeldungen getätigt haben und 
      erhalten für den früheren Zeitpunkt eine Reservierungszusage, die von Ihnen bestätigt wird, greift der Sperrmechanismus
      für die Anmeldungen zum 01.08. Im Falle eines Wechselwunsches der Einrichtung gibt es die Möglichkeit, die Anfragen 
      für den 01.08. wieder aktiv zu schalten, in diesem Fall ist eine Email an Wolles-Welt zu senden, dass es sich bei den 
      späteren Anmeldungen um Wechselanmeldungen handelt. Die Anmeldungen werden dann wieder freigeschaltet. 



4.   Wie kann ich eine von mir bereits angenommene Reservierung für einen Betreuungsplatz wieder absagen?
      Hierfür senden Sie bitte eine E-Mail an wolles-welt@stadt.wolfsburg.de unter Angabe des Namens des Kindes und der
      Einrichtung.


5.   Woran kann es liegen, dass man keinen Betreuungsplatz erhalten hat?
     
Als familiengerechte Stadt hat Wolfsburg in den vergangenen Jahren stark in den Ausbau von Betreuungsplätzen in
      Krippen, Kindergärten und Kindertagespflege investiert. Auch in den kommenden Jahren werden im Rahmen der
      Kindertagesstätten-Modernisierung und durch den Bau neuer Kindertagesstätten viele weitere Betreuungsplätze geschaffen.

      Trotz dieses hohen Engagements sind die geplanten Versorgungszielquoten von 70% für die unter Dreijährigen und 100 % für
      die über Dreijährigen aktuell noch nicht erreicht.
Die Stadt Wolfsburg arbeitet weiterhin auf Hochtouren für eine gute
      Kinderbetreuung - denn diese und die frühe Förderung für alle Kinder gehören zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben einer Stadt!


6.   Keinen Betreuungsplatz erhalten, was kann ich tun?
     
Folgendes können Sie noch tun:

      NACHRÜCKERLISTE Ihre abgelehnte Betreuungsanfrage bleibt noch bis zu 3 Monate nach Betreuungswunsch weiter auf der
      Warteliste (Nachrückerliste) der jeweiligen Einrichtung. Sofern sich in dieser Zeit freie Plätze ergeben, können Sie nachträglich
      noch eine Reservierung erhalten. 


      NEUE BETREUUNGSANFRAGEN ERSTELLEN Sie haben die Möglichkeit neue Betreuungsanfragen über Wolles-Welt bei
      anderen Einrichtungen zu erstellen. Insgesamt können immer bis zu 5 aktive Betreuungsanfragen zu einem Betreuungsstart
      auf Ihrem Wolles-Welt-Profil geführt werden.


      PERSÖNLICHE UNTERSTÜTZUNG/VERMITTLUNG Bei dringend benötigter Betreuung fükönnen Sie sich an den Geschäftsbereich Jugend wenden. 
      Der Geschäftsbereich Jugend  wird Sie und Ihre Familie bei der Betreuungsplatzsuche unterstützen und Ihnen einen dem Alter des Kindes
      entsprechenden Betreuungsplatz in der Kindertagespflege oder in der Kindertagesstätte vermitteln.

 

Kosten der Betreuung


1.   Was kostet die Kinderbetreuung in Wolfsburg?
      Die Gebührenfreiheit für die Betreuung ab dem 3. Lebensjahr durch die Niedersächsische Landesregierung ab 01.08.2018 umfasst eine Betreuung von bis zu acht Stunden. 
      Individuell buchbare Sonderdienste, die über den Betreuungsumfang von   acht Stunden in Anspruch genommen werden, und Verpflegungsentgelte sind weiterhin zu entrichten.  
      Für die Betreuung der Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr  wird ein monatlicher Regelbeitrag entsprechend der geltenden Elternbeitragstabelle der Stadt Wolfsburg erhoben. 

     
      Eine einkommensabhängige Ermäßigung des Regelbeitrages ist immer möglich.
      Hierfür müssen Sie einen Antrag auf Ermäßigung des Regelbeitrages vollständig ausgefüllt und mit allen entsprechenden

      Einkommensnachweisen rechtszeitig vor dem Betreuungsstart beim Geschäftsbereich Jugend einreichen. Weitere Informationen
      zu den Kosten der Kinderbetreuung in Wolfsburg erhalten Sie auf der Internetseite der Stadt Wolfsburg
      unter
Betreuung.

 

Kontakt bei weiteren Fragen


1.    Ich habe noch fragen, an wen kann ich mich wenden?
      Für eine persönliche Beratung erreichen Sie uns wie folgt:

      ONLINE Die häufigsten Fragen und Antworten zum Thema Anmeldeverfahren und Platzvergabe haben wir Ihnen im Fragen und
      Antworten Katalog auf WOLLES-WELT unter „Hilfe“ zusammengestellt.


      TELEFONISCH Das Servicecenter der Stadt Wolfsburg beantwortet Ihnen unter der Rufnummer 115 Montag bis Freitag von
      7:00 bis 18:00 Uhr gerne Ihre Fragen.


      PER EMAIL Unter wolles-welt@stadt.wolfsburg.de können Sie uns Ihr Anliegen und Ihre Änderungswünsche gern schriftlich
      mitteilen.


      PERSÖNLICH Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Geschäftsbereiches Jugend beantworten Ihnen gerne persönlich Ihre Fragen.
     
      Geschäftsbereich Jugend,                                            
      Pestalozziallee 1a                                                        
      38440 Wolfsburg                                                           
      ✆ 05361 28-2824                                                          

  
      ÖFFNUNGSZEITEN
      Montag, Dienstag und Donnerstag 08:30 - 16:30 Uhr
      Mittwoch und Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

 

Persönlicher Login für Eltern


1.   Warum muss ich mich registrieren?  
      Dieser passwortgeschützte Bereich ist dann notwendig, wenn Sie eine Platzanfrage stellen möchten. Nur so können Sie
      außerdem nach dem Absenden einer Betreuungsanfrage den jeweiligen Status einsehen. Auch das Speichern der Suche,
      das Merken von Einrichtungen steht Ihnen nur mit einem Account zur Verfügung.


2.   Was passiert, nachdem ich das Registrierungsformular ausgefüllt und abgeschickt habe?
      Sie erhalten eine E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Diese E-Mail enthält einen Aktivierungslink,  den sie
      Bestätigen müssen. Nach Bestätigung diese Links können Sie sich über den Login des Wolles-Welt Portals einloggen.


3.   Ist die Erstellung eines Nutzerkontos Bedingung für die Vormerkung meines Kindes/meiner Kinder auf der Warteliste?
      Ja, die Einrichtung eines Nutzerskontos ist verpflichtend, sofern Sie Ihre Betreuungsanfragen online erstellen wollen. Sie können
      Ihr Kind/Ihre Kinder natürlich auch persönlich anmelden, siehe hierzu Frage „Kann ich eine Betreuungsanfrage auch persönlich
      stellen“.  


4.   Kann ich meine Daten, beispielsweise meine Adresse, im eigenen Nutzerkonto ändern?
      Nein, Sie können lediglich Ihre Benutzerdaten wie Namen und Passwort über den Menüpunkt „Mein Profil“ ändern.  

5.   Was kann ich tun, wenn ich mein Passwort vergessen habe?
      Über den Menüpunkt „Login“ sehen Sie den Link "Passwort vergessen". Klicken Sie auf den Link, geben Sie Ihren hinterlegten
      Benutzernamen (nicht die E-Mail-Adresse!)  an und warten Sie die E-Mail ab, die Sie unmittelbar danach erhalten. In der E-Mail
      befindet sich wiederum ein Link, der eine zeitlich begrenzte Gültigkeit hat. In dieser Zeit müssen Sie auf den Link klicken und
      ein neues Passwort eintragen. Das alte Passwort verliert damit seine Gültigkeit.


6.   Kann ich über das Nutzerkonto eine Betreuungsanfrage aus meiner Auswahl löschen?
       Ja, jedoch nicht über das Wolles-Welt Portal. Sobald eine Betreuungsanfrage abgeschickt worden ist, ist das Entfernen nur
      über eine Änderung möglich. Siehe hierzu  Frage „Wie kann ich die Angaben in den gestellten Betreuungsanfragen ändern“.


7.   Kann ich mir auch nach einer persönlich erstellten Betreuungsanfrage nachträglich ein Nutzerkonto in
      Wolles-Welt einrichten?

      Ja, sie können sich jederzeit ein Nutzerkonto erstellen, um weitere Betreuungsanfragen zu stellen. Die von Ihnen bereits
      persönlich gestellten Betreuungsanfragen werden sie jedoch nicht im Portal einsehen können.

 

Technische Probleme


1.   Fehler beim Login? Was tun?
      Bitte senden Sie uns Ihre Fehlermeldung mit Ihren Kontaktinformationen an wolles-welt@stadt.wolfsburg.de zu. Wir werden
      uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzten.
Hinweis zur Fehlermeldung „E-Mail Adresse fehlerhaft“. Bitte versuchen Sie in
      diesem Fall sich erneut mit Ihrem Benutzernamen anzumelden. Den Benutzername haben Sie im Rahmen Ihrer Registrierung
      festgelegt, es ist nicht die E-Mail Adresse.


2.   Keine Benachrichtigung per E-Mail erhalten?
      Je nach Sicherheitseinstellungen besteht die Möglichkeit, dass Benachrichtigungen per E-Mail im Junk oder Spam Ordner
      landen.