Wissenswertes
Worauf muss ich beim Ausfüllen der Betreuungsanfrage besonders achten?
- Eine Betreuungsanfrage ist maximal 24 Monate vor Betreuungsbeginn möglich
- Anmeldeschuss zum neuen KiTa-Jahr (01.08.) ist der 28.02. eines Jahres
- Bei gemeinsamen Sorgerecht sind beide Elternteile als Vertragspartner anzugeben
- Eine „integrative Betreuung" ist nur für Kinder mit ärztlich diagnostizierter körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigung auszuwählen
- Für jede Betreuungsanfrage kann eine Priorität festgelegt werden. Die Prioritäten 1 (höchste) bis 5 (niedrigste) können systembedingt pro Kind nur einmal vergeben werden
Kann ich eine Betreuungsanfrage auch persönlich stellen?
Eine persönlich Anmeldung ist jederzeit über den Geschäftsbereich Jugend der Stadt Wolfsburg möglich.
Wie kann ich die Angaben in bereits gestellten Betreuungsanfragen ändern?
Aufgrund der Datensicherheit können Sie selbst keine Änderungen an bereits gestellten Anfragen vornehmen. Gerne setzen wir Ihre gewünschten Änderungen um. Teilen Sie uns hierzu ihre Änderungswünsche per E-Mail an wolles-welt@stadt.wolfsburg.de mit. Sie erhalten nach Erledigung eine Bestätigung und eine aktuelle Übersicht per E-Mail zugeschickt.
Platzvergabe
Es gelten folgende Vergabestichtage:
ab dem 15.04. werden freie Betreuungsplätze zum 1.08., 1.09., 1.10. vergeben (Vergabe zum neuen Kita-Jahr)
ab dem 01.08. werden freie Betreuungsplätze zum 1.11., 1.12., 1.01. vergeben
ab dem 01.11. werden freie Betreuungsplätze zum 1.02., 1.03., 1.04. vergeben
ab dem 01.02. werden freie Betreuungsplätze zum 1.05., 1.06., 1.07. vergeben
Bitte beachten Sie
Das Krippe-/Kindergartenjahr startet immer zum 01.08. eines Jahres. Die meisten Plätze werden somit bedingt durch die Einschulung der Kindergartenkinder zu diesem Zeitpunkt frei und auch vergeben. Die weiteren Vergabestichtage beziehen sich auf die dann noch freien oder im Laufe des Kindergartenjahres freiwerdenden Betreuungsplätze. Die Vergabe der Plätze erfolgt entsprechend der Vergabekriterien unter Berücksichtigung des Elternwunsches.
Vergabekriterien
- Besondere Härtefälle
- alleinerziehend und berufstätig/ Studium/ Ausbildung
- beide Erziehungsberechtigte sind berufstätig/ Studium/ Ausbildung
- Erziehungsberechtigte/r ist/sind in einer Bildungsmaßnahme/Integrationskurs
- Geschwisterkind(er) in der Einrichtung
- Prioritäten der Eltern
- Trägerspezifische Kriterien (z. B. Wohnort)
NEUE KINDERTAGESSTÄTTEN
Anmeldungen sind ab sofort möglich für:
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Hilfe und Support
Ihre offenen Fragen beantworten wir Ihnen gerne im Servicecenter der Stadt Wolfsburg unter der Telefonnummer 05361 - 28 12 34 oder per E-Mail über wolles-welt@stadt.wolfsburg.de.