Vorstellung
Kindertagespflege findet in einer familienähnlichen Situation statt. Bis zu fünf Kinder werden von einer Kindertagespflegeperson entweder im eigenen Haushalt, in angemieteten Räumlichkeiten oder in der Wohnung der Sorgeberechtigten betreut. Außerdem gibt es „GroßFamiliennester“, in denen bis zu zehn Kinder von zwei Kindertagespflegepersonen betreut werden.
Dieser überschaubare Rahmen ist besonders für Kleinkinder bis drei Jahre eine besonders vorteilhafte Betreuungsform, in der die Betreuungszeiten flexibel mit den Eltern abgestimmt werden.
Darüber hinaus ist in begründeten Fällen eine Betreuung in Ergänzung zum Kita- oder Schulbesuch möglich.
Für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson ist eine Erlaubnis notwendig, die vom Geschäftsbereich Jugend ausgestellt wird und fachlich begleitet wird.